Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der YONA Systems GmbH für Einzelleistungen

1. Geltungsbereich 

1.1.  Die YONA Systems GmbH, Kalscheurener Straße 19, 50354 Hürth, (im Folgenden „YONA„) bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunde„) verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit Augmented Reality an. Kunde von YONA können nur Unternehmen, Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereine sein, die die Leistungen von YONA im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder ihren satzungsgemäßen Aufgaben in Anspruch nehmen.

1.2.  Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen von YONA ergeben sich aus dem Angebot. Im Übrigen richtet sich die Vertragsabwicklung ausschließlich nach diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als YONA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für Existenz und Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von YONA maßgeblich.

2. Vertragsschluss

2.1.  Die Leistungsbeschreibung auf YONAs Webseite ist kein rechtsverbindliches Angebot, sondern beschreibt nur die wesentlichen Inhalte der angebotenen Leistungen. YONA erstellt auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot, das von dem Kunden innerhalb der dort angegebenen Annahmefrist angenommen werden kann. Alternativ kann der Kunde über YONAs Webseite oder die dort angegebenen Kontaktdaten ein rechtsverbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag kommt dann durch YONAs Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch YONA zustande.

2.2.  YONA schließt Verträge ausschließlich in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information als Kunde. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat die deutsche Fassung immer Vorrang. Die Vertragserklärungen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Sie sind dabei für den Kunden nicht zugänglich.

3. Vertragsgegenstand und Nutzungsrechte

3.1.  Die von YONA angebotenen Leistungen sind in unterschiedliche Leistungen und Produkte aufgeteilt. Der Kunde kann so eine bedarfsgerechte Lösung auswählen und auch während der Vertragslaufzeit Ergänzungen und zusätzliche Ressourcen (z.B. Speicherplatz und weitere Augmented Reality Elemente) hinzubuchen.

3.2.  YONA stellt dem Kunden die Leistungen über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, in dem vereinbarten oder vorausgesetzten Umfang Augmented Reality Tools, Templates, Designs, das Scan- it Symbol und ggf. weitere vereinbarte Leistungen von YONA zu nutzen und Daten und Inhalte auf den Servern von YONA mittels der YONA-App zum öffentlichen Abruf durch Dritte bereitzustellen (im Folgenden „Kundeninhalte„). Weitere Nutzungsrechte an YONAs Leistungen erhält der Kunde nicht.

3.3.  Die Nutzungsrechte des Kunden gelten nur während der Vertragslaufzeit und unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 30 Tage in Verzug, kann YONA den Kunden bis zum Eingang der vollständigen Zahlung von der Nutzung ausschließen und die Kundeninhalte offline stellen.

3.4.  Der Kunde bleibt im Verhältnis zu YONA Eigentümer der Kundeninhalte. Im Rahmen der Vertragserfüllung bearbeitet YONA Kundeninhalte mittels Augmented Reality Tools und stellt diese über die YONA-App Dritten (im Folgenden „Endnutzer„) zur Verfügung. YONA kann hierzu auch Subunternehmer beauftragen bzw. auf Dienstleistungen anderer Unternehmen zurückgreifen. Die Endnutzer haben die Möglichkeit, die Kundeninhalte über soziale Medien zu teilen oder mittels Screen- Shots zu nutzen. Daher erhält YONA die nicht ausschließliche, weltweite und auf die Dauer der Vertragslaufzeit befristete Lizenz, die Kundeninhalte ohne weitere Zustimmung des Kunden zu bearbeiten, in anderer Werke einzubinden, zu kopieren, zu modifizieren, an Dritte weiter zu lizenzieren, zu veröffentlichen, zu verarbeiten und in jeder anderen vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Art und Weise zu nutzen. YONA wird von dieser Lizenz ausschließlich zur Vertragserfüllung und zum Betrieb sowie der Verbesserung der YONA-App und der anderen vereinbarten Leistungen Gebrauch machen. Mit dem Hochladen von Kundeninhalten in die YONA-App erhalten alle Endnutzer das weltweite, nicht ausschließliche, kostenfreie Recht, im Rahmen der YONA-App auf die Kundeninhalte zuzugreifen und diese zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

3.5.  Der Kunde kann die Lizenz von YONA für die Zukunft beenden, indem er die betreffenden Inhalte löscht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kundeninhalte zu diesem Zeitpunkt von Endnutzern möglicherweise bereits weiter verbreitet worden sind und von YONA nicht mehr gelöscht oder zurückgerufen werden können. Zudem ist YONA eine angemessene Frist zur Löschung dieser Kundeninhalte aus den Sicherungssystemen zu gewähren.

3.6.  YONA strebt an, die Leistungen der YONA-App durchgehend zur Verfügung zu stellen. Aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, kann die Funktionsfähigkeit der YONA-App jedoch zeitweise beschränkt sein. Die jederzeitige Funktionsfähigkeit der YONA-App wird daher ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet. YONA wird alle planbaren Arbeiten, die zu Störungen der YONA-App führen könnten, möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen. Der Hostingbetrieb ist auf eine Verfügbarkeit von mindestens 98,5 % im Jahr angelegt.

3.7.  YONA wird die Vertragsmäßigkeit der vereinbarten Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit durch Updates und Softwareaktualisierungen aufrechterhalten. Zu darüber hinausgehenden Anpassungen der vertraglichen Leistungen und Designs an den technischen Fortschritt ist YONA im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren berechtigt, aber nicht verpflichtet.

4. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1.  Für die Nutzung von Leistungen von YONA kann eine Registrierung als Kunde über YONAs Webseite erforderlich sein. In diesem Fall ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Registrierung vorzunehmen, alle abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen sowie seine Zugangsdaten inklusive Passwort geheim zu halten. Nachträgliche Aktualisierungen der abgefragten Daten sind vom Kunden eigenverantwortlich durchzuführen.

4.2.  Passwörter sind vom Kunden entsprechend der allgemein bekannten Sicherheitsregeln auszuwählen (mindestens 10 Zeichen, Groß und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen, keine Zahlenfolge) und geheim zu halten. Die Passwörter dürften daher nicht bei anderen Diensten verwendet werden und auch nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass unsere Mitarbeiter Passwörter nie telefonisch oder per E-Mail abfragen werden. Unbefugten Nutzungen des Passworts oder YONA-Kontos sind YONA unverzüglich unter support@YONA.app oder telefonisch zu melden.

4.3.  Der Kunde muss je nach gebuchter Leistung bestimmte Anforderungen an die Hard- und Softwareumgebung sowie die hochgeladenen Daten erfüllen. Die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus YONAs Leistungs- oder Produktbeschreibung. In den meisten Fällen kann jeder internetfähige Computer die Anforderungen erfüllen. Zudem wird eine funktionierende und stabile Internetverbindung benötigt.

4.4.  Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine Inhalte selbst zu sichern. YONA sichert die Inhalte zusätzlich im Rahmen von turnusmäßigen Backups. Backups werden bis zu 12 Monate gespeichert. Nach dem Ende der vereinbarten Leistungserbringung bewahrt YONA die Inhalte und Daten des Kunden noch 12 Monate auf, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

5. Verbot rechtswidriger und anstößiger Inhalte, Kontensperrung und -löschung

5.1.  Die Dienste und Produkte von YONA dürfen nicht für die Verbreitung rechtswidriger oder anstößiger Inhalte genutzt werden. Der Kunde darf insbesondere keine Daten oder Inhalte an YONA übermitteln oder auf Server von YONA hochladen, die

▪  gegen Rechtsvorschriften verstoßen,

▪  Schadsoftware beinhalten,

▪  fremde Schutzrechte verletzen

▪  bei einer objektiven Betrachtung von anderen Nutzern als unzumutbare Belästigungen empfunden werden können, weil sie beispielsweise aggressiv, pornografisch, rassistisch, obszön, beleidigend oder verleumderisch sind,

▪  zu übermäßigen Systembelastungen oder zu Systemstörungen führen.

5.2.  Besteht der Verdacht, dass Kundeninhalte Rechte Dritter, geltendes Recht oder diese AGB verletzen, kann YONA die Inhalte vorübergehend offline stellen, das Kundenkonto sperren und weitere Ermittlungen anstellen. In diesem Fall informiert YONA den Kunden unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen und deren Anlass. Dabei gibt YONA dem Kunden die Gelegenheit, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu dem Vorgang zu äußern und sich gegen den Verdacht der Rechts- oder Vertragsverletzung zu verteidigen. Gibt der Kunde eine Stellungnahme ab, so hat YONA das Recht, diese dem Betroffenen bzw. dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme zuzuleiten. YONA wird zudem eigene Anstrengungen zur Sachverhaltsaufklärung unternehmen, soweit dies zur Sachverhaltsaufklärung erforderlich und zumutbar ist. In diesem Rahmen kann YONA von dem Kunden einen Nachweis über die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte oder deren Verwendung verlangen. Erweist sich der Verdacht als zutreffend oder weist der Kunde YONA gegenüber die Rechtmäßigkeit der Inhalte oder ihrer Verwendung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann YONA den Kunden dazu auffordern, die Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu löschen oder auf andere Weise einen recht- und vertragsmäßigen Zustand herzustellen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgemäß nach oder begeht er einen weiteren Rechtsverstoß, kann YONA den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, das Konto sperren und die Inhalte löschen. YONA wird den Kunden auch hierüber umgehend informieren und den Vorgang nach Eingang einer Stellungnahme einer erneuten Überprüfung unterziehen.

5.3. Verstößt ein Kunde schuldhaft gegen Schutzrechte Dritter, geltendes Recht oder seine vertraglichen Pflichten gegenüber YONA, hat er YONA den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen und YONA von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

6. Abnahme

6.1.  Wenn YONA Werkleistungen erbringt, ist der Kunde zur Abnahme dieser Leistungen verpflichtet. Kleinere Mängel, die die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.

6.2.  Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Erklärung der Abnahme unter Verstoß gegen die vorstehende Ziffer 6.1 verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel sieben Tagen an einer gemeinsamen Abnahmeprüfung mitwirkt. YONA wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens nochmals hinweisen.

6.3.  Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen hat YONA einen Anspruch auf Teilabnahmen.

6.4.  Geistige Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt in schriftlicher Form ausdrücklich schriftlich Vorbehalte erheben und hierbei Mängel konkret bezeichnet. YONA wird den Kunden bei Fristbeginn auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens nochmals hinweisen.

7. Gewährleistung und Haftung von YONA

7.1.  Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach dem BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Dabei steht die Art und Weise der Mangelbeseitigung im billigen Ermessen von YONA. Sie kann auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen, sofern es dem Kunden zumutbar ist, diese Handlungsanweisen zu befolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen.

7.2.  Die Beseitigung von Mängeln und Störungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger äußerer Einwirkungen durch Umwelt, Gewalteinfluss, unsachgemäße Behandlung wird von YONA nicht geschuldet.

7.3.  Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Leistungen von YONA Rechte Dritter verletzen, wird YONA nach seiner Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so austauschen oder abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

7.4.  Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte an Arbeitsergebnis Änderungen vornehmen, denen YONA vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt nicht, soweit der Kunde darlegt und nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

7.5.  Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung oder auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften ebenfalls unberührt.

7.6.  YONA haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.

7.7.  Es besteht eine uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen

– für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
– für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen,
– für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf),
– für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie
– im Rahmen von etwaigen Garantien.

7.8.  Jede weitere Haftung auf Schadensersatz, insbesondere die Haftung ohne Verschulden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferantenregreß bleiben in jedem Fall unberührt.

7.9.  Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von YONA verschuldeten Datenverlust haftet YONA nur für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den seitens des Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1.  Die Vertragsparteien verpflichten sich über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen nichtberechtigten Dritten, das heißt auch gegenüber nichtberechtigten Mitarbeitern, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die jeweilige Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor einer Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

8.2.  „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitteilt oder überlässt, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form (einschließlich Software und dazugehöriger Dokumentation), und die als„vertraulich“ gekennzeichnet sind (oder deren vertraulicher Charakter sich aus den Umständen ergibt). Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) eine Vertragspartei von Dritten, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erworben hat, wenn diese Dritten die Informationen wiederum nicht durch eine Verletzung von Schutzbestimmungen erlangt haben,
(b) eine Vertragspartei ohne Rückgriff auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen selbständig entwickelt hat, oder (c) ohne Verschulden oder Zutun einer Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder wurden.

8.3.  Ist eine Vertragspartei aufgrund einer zwingenden rechtlichen Anforderung oder aufgrund einer Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet, so gilt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nur insoweit nicht, wie die Weitergabe der vertraulichen Information zur Einhaltung der zur Offenlegung zwingenden rechtlichen Anforderung bzw. der Anordnung unbedingt erforderlich ist. In einem solchen Fall ist die entsprechende Vertragspartei verpflichtet, die andere Vertragspartei vor der Offenlegung schriftlich unverzüglich zu unterrichten und in Abstimmung mit dieser vor der Offenlegung jede zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um Offenlegungsforderungen zurückzuweisen und/oder die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten.

8.4.  Beide Vertragspartner werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten die jeweils einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO), einhalten. Soweit erforderlich, werden die Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

9. Sonstiges

9.1.  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

9.2.  Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Es soll dann anstelle der unwirksamen Klausel eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

9.3.  Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von YONA in Deutschland.

9.4.  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Abkommens hinsichtlich des internationalen Warenkaufs (CISG) und des internationalen Privatrechts.